Jul 11
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Welche Formalitäten muss man bei einer Gründung beachten?
Wer ein Unternehmen gründet, hat meist vor allem die Umsetzung einer Geschäftsidee vor Augen und übersieht wichtige Formalitäten. Es beginnt damit, dass jeder, der sich unternehmerisch betätigen möchte, eine gewerbliche Anmeldung benötigt. Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde am Ort der Niederlassung des Unternehmens. Es ist eine Gebühr von etwa 20 bis 40 Euro zu entrichten. Das Gewerbeamt überreicht ein Formular, auf dem die Gewerbeanmeldung bestätigt wird. Es informiert automatisch das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung. Vor dort erhält der Unternehmensgründer die nächste Post. Er wird aufgefordert, nähere Angaben über seine unternehmerischen Pläne zu machen, insbesondere mit welchen Umsätzen gerechnet wird. Wenn der Gründer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, nach der er im vorhergehenden Jahr einen Umsatz von höchstens 17.500 Euro (netto, ohne Umsatzsteuer) erzielte und im laufenden Kalenderjahr höchstens 50.000 Euro erwartet, braucht er keine Umsatzsteuern abzuführen und darf aber auch in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuern ausweisen. Er erspart sich damit einen großen bürokratischen Aufwand und vermeidet das Risiko, dass er mit den vereinnahmten Umsatzsteuer selbst wirtschaftet und später Liquiditätsprobleme hat, um diese an das Finanzamt abzuführen. Außerdem genügt eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung, eine aufwendige Buchhaltung entfällt.
Wenn der Unternehmensgründer dann seinen Umsatz auf über 500.000 Euro steigert oder einen Gewinn von über 50.000 Euro erzielt, betreibt er ein Handelsgewerbe. Er gilt dann als Kaufmann, muss Bücher führen und seinen Betrieb als Firma ins Handelsregister eintragen lassen. Einzelunternehmer, die diese Zahlen nicht realisieren, führen zwar einen Gewerbebetrieb, sind aber Nichtkaufleute. Sie führen keine Firma und müssen ihren Betrieb mit ihrem Vor- und Familiennamen kennzeichnen. Zusätzlich können sie eine die Geschäftstätigkeit beschreibende Geschäftsbezeichnung oder einen Fantasienamen beifügen (Horst Hebel- Apotheke am Markt; Willi Meier – Fahrschule Rasant). Der Kleingewerbetreibende muss dann seine Umsätze in der Einkommensteuererklärung als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit deklarieren.
Wer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben möchte, braucht die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Gastronom benötigt die Gaststättenerlaubnis, bestimmte Handwerker müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen, der Eisverkäufer muss sich dem Gesundheitsamt stellen oder der Immobilienmakler muss eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung beantragen.
Erfolgt die Gründung eines Unternehmens durch zwei oder mehrere Personen, sollte ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, in dem die Rechte und Pflichten der Gründer im Verhältnis zueinander beschrieben werden. Im Anfangsstadium kann kostengünstig und ohne große Formalitäten eine Unternehmergesellschaft mit Haftungsbeschränkung gegründet werden. Sie bedarf aber auch der notariellen Beurkundung. Werden Mitarbeiter als Angestellte beschäftigt oder geringfügig Beschäftigte einbezogen, müssen sie ordnungsgemäß sozialversichert werden.