Jul 11
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Woher bekommt man Gründungskapital?
Viele Menschen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen möchten, verfügen nicht über das erforderliche Kapital, um ihre Ideen in die Tat umsetzen zu können. Zudem ist eine Unternehmensgründung in aller Regel in der Anfangszeit mit einer Phase der Investitionen verbunden: Akquise und Platzierung der Idee oder des Produkts am Markt durch werberische Maßnahmen erfordern zunächst Zeit und Geld, ohne dass nennenswerte Umsätze erzielt werden. Auch lässt die Zahlungsmoral vieler Kunden heute leider eher zu wünschen übrig. Um eine Firma zu gründen, benötigen die Gründerinnen und Gründer also meist zunächst über Kapital, um die ersten Monate überstehen zu können.
Das wohl bekannteste Instrument der Bundesagentur für Arbeit ist in Bezug auf Existenzgründungen der Existenzgründerzuschuss. Dieser ist indes an Bedingungen geknüpft: Der Gründer oder die Gründerin muss aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit wechseln. Wenn die Geschäftsidee durch eine Tragfähigkeitsbescheinigung eines meist externen Gutachters für sinnvoll erachtet wird, wird ein Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus € 300,- pro Monat gewährt. Dieser Zuschuss erstreckt sich über einen Zeitraum von neun Monaten und kann danach nach nochmaliger Prüfung um weitere sechs Monate verlängert werden.
Darüber hinaus vergibt die Bundesagentur für Arbeit auch Existenzgründerdarlehen, die speziell für Menschen interessant sind, die ein kostenintensiveres Unternehmen gründen wollen: Der Existenzgründerzuschuss ist allenfalls für eine selbstständige Tätigkeit von zu Hause aus vorgesehen, da der Betrag nicht zur Anmietung eines Büros, einer Agentur, einer Kanzlei oder einer Werkstatt ausreicht. Solche Existenzgründerdarlehen sind äußerst attraktiv, da die Rückzahlungsmodalitäten und auch die Verzinsung meist wesentlich günstiger sind als bei herkömmlichen Krediten.
Auch die Banken haben sich dem Trend zur Selbstständigkeit angepasst und vergeben ebenfalls günstige und faire Kredite an Jungunternehmer. Hier ist allerdings die Prüfung der Geschäftsidee meist erheblich strenger als bei der Bundesagentur, was für den Gründer oder die Gründerin kein Nachteil sein muss. Zudem beteiligt sich die Bank meist aktiv an der Entwicklung des Geschäftes, da es in ihrem Interesse liegt, ein Unternehmen in den Erfolg zu begleiten und anschließend als Hausbank zu firmieren.
Eine weitere gern genutzte Möglichkeit, um an Kapital zu gelangen, ist eine Teilhaberschaft: Ein externer Teilhaber, der sich nach Möglichkeit wenig in die Geschäftsbelange einmischt, erwirbt einen Teil des Unternehmens. Er stellt hierfür Kapital bereit und wird an den späteren Gewinnen beteiligt. Sozietäten dieser Art sind nicht nur in der Großindustrie gängig, es gibt sie auch in Anwaltskanzleien, Werbeagenturen oder Arztpraxen.