Sich selbstständig machen – dieser Traum erfordert viele Planungen und Vorbereitungen. Eine davon ist der Businessplan, der der Agentur für Arbeit vorgelegt werden muss um den Gründungszuschuss zu beantragen.
Dass eine Geschäftsidee sorgfältig durchdacht werden muss, versteht sich von selbst und der Businessplan stellt hierbei nicht nur die Grundlage für den Gründungszuschuss dar, sondern ebenso eine Planungshilfe. Denn die festgelegten Kriterien, nach denen er geschrieben wird, helfen dem Existenzgründer, alle Aspekte seiner Idee genau zu betrachten und sich mit ihnen auseinanderzusetzen.
Die Punkte, aus denen der Plan bestehen muss, umfassen unter anderem: die Geschäftsidee bzw. das Konzept, die Erfolgsfaktoren, die Unternehmensziele, den Kapitalbedarf und die Art der Finanzierung, die Markt- und Konkurrenzsituation, Marketing, Vertrieb, Personalfragen, Chancen und Risiken sowie einen tabellarischen Lebenslauf. Dann schließen sich mehrere Kalkulationstabellen an, die eine Vorschau über drei Jahre geben in Bezug auf den zu erwartenden Umsatz, die Liquidität und die Rentabilität. Auch muss tabellarisch exakt der Kapitalbedarf dargestellt werden sowie die Finanzierung.
Die Beschreibungen zu den einzelnen Punkten werden in Form eines Fließtextes erstellt und sollen zeigen, dass der Existenzgründer sich fundiert mit allen Aspekten seiner Geschäftsidee beschäftigt hat und dass er realistisch plant und agiert. Nicht die Idee allein stellt ein neues Unternehmen auf eine sichere Basis, sondern es müssen weitere Überlegungen einfließen, die oben genannt wurden: die Marktsituation, das Marketing und die Chancen und Risiken. Der Businessplan veranlasst den Existenzgründer zu umfassenden Recherchen und gewissermaßen zu einer Auseinandersetzung mit der Realität.
Bei der Erstellung des Plans steht der Gründer nicht allein da. Wenn er es wünscht, erhält er über die Agentur für Arbeit die Möglichkeit an Seminaren und Schulungen zum Thema teilzunehmen. Sie sind generell kostenlos und vermitteln in Kleingruppen alles Wissenswerte rund um den Plan und die Existenzgründung an sich. Die Dauer richtet sich nach den Bedürfnissen des Gründers; es werden Tages- und Wochenseminare angeboten und sogar Einzelcoaching.
Ist der Plan fertig, muss er von einer fachkundigen Stelle bewertet werden, bevor er der Agentur für Arbeit vorgelegt wird. Diese fachkundige Stelle kann – bei gewerblichen Ideen – eine IHK sein oder auch ein Steuerberater. Die Bewertung wird dem Businessplan beigelegt.
Für den Antrag auf Gründungszuschuss gilt ferner: Der Existenzgründer muss mindestens einen Tag arbeitssuchend gewesen sein um den Zuschuss zu erhalten und der Anspruch auf das ALG 1 muss noch mindestens 90 Tage bestehen.
Zeigt der Businessplan, dass die Geschäftsidee gut durchdacht ist, steht der Gründung nun nichts mehr im Wege.
Existenzgründungsinitiativen werden von Verbänden wie dem BMI, Kammern wie der IHK oder auch Landesregierungen und dem Bund gefördert und fokussieren auf personelle und thematische Schwerpunkte. Jede Existenzgründung weist Besonderheiten auf, entsprechend setzen die Existenzgründungsinitiativen die Zielrichtung. Ihren Hintergrund haben sie in historischen Entwicklungen wie dem Unternehmerstammtisch, den es immer noch gibt und der heute auf adäquate Weise auch im Internet vertreten ist. Hier unterstützen sich Unternehmer und Existenzgründer gegenseitig und bahnen vorteilhafte Kontakte an.
Freie Berufe
Das Spektrum freier Berufe umfasst naturwissenschaftlich-technische Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe sowie die Bereiche Soziales, Recht, Steuern, Medizin und Kultur. Bei der Gründung spielt die besondere Berufszulassung eine Rolle, ohne die eine Reihe freier Berufe nicht ausgeübt werden kann, die Kammerzugehörigkeit kann eine Voraussetzung sein sowie die Art der Werbung, die für einige freie Berufe auf übliche Weise nicht möglich ist. Daher benötigen Existenzgründer ein Netzwerk für den Berufseinstieg, unter anderem hier setzt die Existenzgründungsinitiative an. Auch beim Titelschutz und der Berufsordnung gibt es Besonderheiten zu beachten, hier benötigen Existenzgründer Beratung, welche die Existenzgründungsinitiative leisten kann. Schließlich geht es auch um Zugang zu Kapital.
Gründerinnen und Unternehmerinnen
Spezielle Existenzgründerinitiativen wenden sich an Frauen, die ein Unternehmen gründen, hierbei bislang jedoch unterrepräsentiert sind, obgleich es keinen geschlechtsspezifischen Unterschied im Leistungspotenzial gibt. Durch die entsprechende Initiative wird Frauen die nötige Hilfe gewährt, die insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten soll.
Handwerk
Das Handwerk bildet eine wesentliche Grundlage der Gesamtwirtschaft, auch hier sehen sich die Existenzgründer einer Reihe von Fragen gegenüber, bei denen Existenzgründungsinitiativen Hilfestellung leisten. Die Beratung kommt sehr stark von der IHK und von Fachverbänden sowie von Dienstleistern überregionaler Gesellschaften wie des Handwerkertages.
Innovative / technologieorientierte Gründungen
Existenzgründungsinitiativen für technologieorientierte Unternehmen gehen vielfach von den Wirtschaftsministerien der Länder aus. Die stellen ein diversifiziertes Angebot an Information, Beratung, Qualifizierung, Finanzierung und sonstiger Förderung bereit. Es werden durch die Ministerien eine Reihe spezieller Förderprogramme für den Technologiebereich aufgelegt, die auf die allgemeine Förderung für Existenzgründer aufbauen und diese ergänzen. Förderungen gibt es durch Investitionsbanken, Bürgschaftsbanken der Länder und des Bundes (KfW) sowie Mittelständischer Beteiligungsgesellschaften. Finanzierungshilfen sind speziell auf innovative Gründungsvorhaben zugeschnitten, bei denen die Finanzverläufe andere Entwicklungen aufweisen als in Handwerk und Gewerbe. Gestaltet wird die Finanzierung über zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften, Nachrangdarlehen und Beteiligungskapital. Besonders Letzteres ist für Start-ups im Technologiebereich eine wichtige Säule der Finanzierung.
Weitere Initiativen
Auch Migrantinnen und Migranten können Hilfe durch spezielle Existenzgründungsinitiativen erhalten, ebenso Personen, die eine Unternehmensnachfolge anstreben. Hier sind ebenfalls die Wirtschaftsministerien der Länder stark involviert.
Die Selbständigkeit ist ein Traum vieler Menschen. Der eigene Chef sein, morgens nicht mehr früh aufstehen müssen, vielleicht sogar von zu Hause arbeiten – was könnte besser sein? Allerdings kann nicht jeder selbständig werden, der gerne möchte, man muss den künftigen Kunden auch etwas zu bieten haben. Die erforderlichen Qualifikationen unterscheiden sich jedoch stark nach Beruf. In manche Felder kann man mit etwas Vorbildung einsteigen, für andere dagegen sind Qualifikationen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Selbständig mit geschützter Berufsbezeichnung Vor allem die handwerklichen Berufe dürfen nur von Personen ausgeübt werden, die den Beruf gelernt haben. Das betrifft beispielsweise Klempner, Friseure oder Bäcker. Wer sich in der Branche selbständig machen will, in dem er über eine Ausbildung verfügt, hat zunächst das erforderliche Wissen. Die individuellen Regelungen zur Selbständigkeit sollten jedoch bei der zuständigen Kammer erfragt werden. In den meisten Fällen benötigt man den Meisterbrief, bei anderen Berufen ist auch keine Kammer zuständig und man muss per Gesetz lediglich eine Ausbildung nachweisen können.
Selbständig im neuen Bereich
Die meisten Menschen machen sich in einem Bereich selbständig, der bislang ein Hobby war oder das sie beruflich nur touchiert haben. IT-Entwickler werden beispielsweise als Softwareschmiede selbständig und verkaufen eigene Produkte, übernehmen also die Projektplanung und das Marketing selbst. Andere Menschen eröffnen einen Online-Shop für ihr Hobby oder ihr Interesse und lassen sich damit auf das Abenteuer des Online-Marketings ein. Gesetzlich verankerte Qualifikationen gibt es in diesen Bereichen nicht; wichtig für den Geschäftserfolg ist jedoch ein grundlegendes Verständnis der Thematik. Oftmals reicht es schon, sich von einer Coaching-Gesellschaft beraten zu lassen oder ein Buch zu dem Thema zu lesen.
Die Unternehmensführung
Selbständige üben nicht nur ihren Beruf aus; sie führen ein eigenes kleines Unternehmen. Zu diesem Zweck benötigen sie Kenntnisse in den Bereichen Buchhaltung oder Marketing – oder Fachleute, die diese Arbeiten übernehmen können. Der Steuerberater ist eine wichtige Kontaktperson, der Ärger mit dem Finanzamt vorbeugt und zugleich dafür sorgt, dass die Buchhaltung sauber und korrekt ist. Viele Steuerberater übernehmen gern das komplette Rechnungswesen – die Preise sind je nach Berater unterschiedlich, aber eine Überlegung wert. Natürlich muss man sich auch vermarkten können, etwa über die eigene Webseite. Wer sich nicht gerade als Webdesigner und SEO-Berater selbständig macht, sollte auch hierfür Fachleute engagieren. Um erfolgreich selbständig zu sein, muss man darüber hinaus auch selbständig arbeiten zu können. Die Organisation der Aufgaben, auch der unbezahlten, muss auch ohne den Vorgesetzten reibungslos funktionieren.
Erst in letzter Zeit rückt die Bedeutung von kleinen und mittleren Unternehmen für die Volkswirtschaft stärker ins Bewusstsein von Politik und Bevölkerung. Skandale, unverhältnismäßige Zahlungen von Boni an Vorstandsmitglieder und Betriebsverlegungen ins Ausland zur Kostensenkung und den damit verbundenen Verlusten an Arbeitsplätzen haben vor allem am Arbeitsmarkt für Unruhe gesorgt. Somit richtet sich das Augenmerk auf die standortfesten kleinen und mittleren Unternehmen. Als kleine und mittlere Unternehmen, kurz als KMU oder Mittelstand bezeichnet, werden Firmen anerkannt, die maximal neun Mitarbeiter bei kleinen Betrieben und bis zu 250 Mitarbeiter in mittleren Betrieben beschäftigen. Außerdem dürfen bestimmte Umsatzgrößen nicht überschritten werden. Immerhin stellen die unter der Abkürzung KMU zusammengefassten Firmen mit 99,7 Prozent den weitaus größten Anteil aller Unternehmen in Deutschland, wenn auch die Umsätze weit unter denen von Großbetrieben bleiben.
Ihre größte Bedeutung haben die KM-Unternehmen auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik. Sechs von zehn Mitarbeitern sind in kleinen und mittleren Unternehmen angestellt, außerdem werden circa 83 Prozent der Lehrlinge in Deutschland in mittelständischen Unternehmen ausgebildet. Durch den meist persönlicheren Kontakt zwischen Betriebsinhaber und Angestellten sind betriebsbedingte Entlassungen wesentlich seltener als in Großunternehmen. Wirtschaftliche Engpässe werden eher durch flexible Urlaubszeiten und kurzfristige Arbeitszeitänderungen ausgeglichen und nicht durch die völlige Freisetzung von Mitarbeitern. Damit üben kleine und mittlere Unternehmen einen stabilisierenden Einfluss auf Schwankungen am Arbeitsmarkt aus.
Die wirtschaftliche Bedeutung ist je nach Branche sehr unterschiedlich. Auf dem Gebiet der Energie- und Wasserversorgung spielen KM-Unternehmen so gut wie gar keine Rolle, während zum Beispiel im Gast- und Baugewerbe, also in Hotels, Gaststätten, Tischlereien und so weiter, nahezu ausschließlich kleine Unternehmen tätig sind, die häufig innerhalb der Familie vererbt werden. Ein großer Teil der Mitarbeiter sind Familienangehörige. Diese Firmen profitieren von einem hohen Erfahrungsschatz, der über Generationen erworben und an die Nachfolger weitergegeben wurde. Durch die übersichtliche Unternehmensstruktur sind sie wesentlich flexibler als Großunternehmen. Entscheidungen können wegen der kurzen Wege und der wenigen Entscheidungsträger sehr viel schneller gefällt und durchgesetzt werden.
Hinsichtlich Investitionen, Umsatz und Gewinnerzielung ist die Bedeutung von kleinen und mittleren Betrieben auch nicht entfernt mit denen von Großbetrieben vergleichbar. Das führt dazu, dass die Politik bei wirtschaftlichen Problemen nur bei sehr großen Unternehmen eingreift. Zwar wurden in den letzten Jahren einige Förderprogramme ins Leben gerufen, die kleine und mittlere Unternehmen beraten und unterstützen sollen, doch sind die Inhaber solcher Firmen in erster Linie auf sich selbst gestellt. Eine weitere Stärkung des sogenannten Mittelstandes wäre gerade im Hinblick auf einen stabilen Arbeitsmarkt wünschenswert.
Jul 11
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Der Begriff KMU – kleine und mittlere Unternehmen – unterliegt einer Definition:
Diese Unternehmensform bildet weltweit das Rückgrat der Wirtschaft. In Zahlen bedeutet das für Deutschland, dass es sich um 99,7 Prozent aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen handelt, die 65,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, 37,5 Prozent aller Umsätze erwirtschaften und 83 Prozent aller Lehrlinge ausbilden.
Warum die Definition?
Die KMU sind ein wichtiger Wirtschafts- und Innovationsfaktor, gelten aber hinsichtlich der Kapitalbeschaffung als benachteiligt, insbesondere durch die Eigenkapitalregelungen nach Basel II. Daher sind sowohl die Europäische Union als auch Einzelstaaten daran interessiert, die Unternehmen angemessen zu fördern. Hierzu bedarf es der Definition, die nach dem jeweiligen Handelsrecht der Länder noch etwas differenzierter ausfällt. Damit die Effizienz dieser Fördermaßnahmen gewährleistet werden kann und es keine Wettbewerbsverzerrungen gibt, empfiehlt die EU-Kommission eine einheitliche Definition der KMU für Mitgliedstaaten und die Europäische Investitionsbank sowie den Europäischen Investitionsfonds. Die vorgestellte Definition wird in vielen Förderprogrammen für deutsche KMU zugrunde gelegt, Förderhöhe und Förderintensität werden damit bestimmt.
Eine weitere Definition unterscheidet die KMU von Kleinstunternehmen. Letztere sind in Deutschland definiert als Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern (sozialversicherungspflichtig beschäftigt) und einer Bilanzsumme oder einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro. Auch kleine und mittlere Unternehmen werden nochmals unterschieden, als klein gelten die Unternehmen bis 49 Mitarbeiter und 10 Millionen Euro Umsatz.
Der KMU-Status
Um den KMU-Status zu erlangen und behalten, muss das Unternehmen eigenständig sein, bei Partnerunternehmen wird anders gerechnet, was im Einzelfall von der Rechtsform abhängig sein kann. Die angegebenen Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten Jahresabschluss, sollte dieser zwei Jahre lang in Folge über- oder unterschritten werden, geht der KMU-Status verloren. Als Mitarbeiter gelten Vollarbeitnehmer, Saison- und Teilzeitbeschäftigte werden anteilig, Auszubildende nicht berücksichtigt. Sollte das Unternehmen zu mindestens 25 Prozent seines Kapitals oder seiner Stimmrechte von öffentlichen Stellen kontrolliert werden, ist es kein KMU, ausgenommen bestimmte öffentlichen Anteilseigner.
Volkswirtschaftliche Bedeutung
Die KMU sichern Arbeitsplätze allein dadurch, dass sie flexibler auf Konjunkturschwankungen reagieren können und der Kontakt zu den Mitarbeitern enger ist, was schnelle Entlassungen eher vermeidet. Da KMU die volkswirtschaftlich vorherrschende Unternehmensgröße sind und die meisten Innovationen von ihnen kommen, bedürfen sie der besonderen Beachtung und Förderung. Gleichwohl unterliegen sie anders als Kleinstunternehmen bestimmten arbeitsrechtlichen Auflagen, die sich ausschließlich an der Zahl der Beschäftigten orientieren. Diese Regelungen betreffen die ärztliche Betreuung, den Arbeitsschutzausschuss und den Kündigungsschutz.